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Es gibt diverse Situationen, in denen Personen, die US-Steuererklärungen und andere Formulare einreichen müssten, dies nicht tun. Zum Beispiel, wenn eine Person aus den USA weggezogen ist und ehrlich glaubte, dass sie keine Steuererklärungen einreichen muss, weil ihr Gehalt unter dem Freibetrag für ausländisches Einkommen liegt, oder weil sie eine Steuererklärung im Ausland einreicht und denkt, dass dies ihre Steuerpflichten abdeckt, oder weil ihr einfach nicht bewusst ist, dass Amerikaner auch nach dem Verlassen der USA weiterhin US-Steuererklärungen einreichen müssen.
Ein weiteres Beispiel sind Menschen, die ihr ganzes Leben im Ausland gelebt haben und die US-Staatsbürgerschaft entweder durch Geburt in den USA oder durch US-amerikanische Eltern erworben haben. Selbstverständlich haben Menschen, die die meiste Zeit ihres Lebens im Ausland gelebt haben, ausländische Bankkonten und andere Vermögenswerte, die sie möglicherweise nie in den USA gemeldet und nie Steuern auf die mit diesen Vermögenswerten erzielten Einkünfte gezahlt haben. Diese Personen unterliegen denselben Steuerpflichten wie alle anderen Amerikaner, und das ist für sie oft eine grosse und unangenehme Überraschung.
Um Menschen zu motivieren, ihren Steuererklärungspflichten nachzukommen, hat der IRS immer wieder Programme zur freiwilligen Offenlegung eingeführt, die stark reduzierte Strafen für verspätete Einreichungen oder gar keine Strafen vorsahen.
Wir haben viel Erfahrung darin, Personen bei der Einreichung von Steuererklärungen, FBARs und anderen Formularen im Rahmen dieser Programme ("Streamlined Procedures") zu helfen.
Es gibt ein Verfahren für Personen, die in den USA ihren Wohnsitz (domestic) haben und ein Verfahren für im Ausland lebende Personen (foreign) respektive das Kriterium der Nichtansässigkeit erfüllen.
Das Kriterium der Nichtansässigkeit ist erfüllt, wenn eine Person mindestens 330 ganze Tage ausserhalb der USA verbracht hat, und zwar in mindestens einem der drei letzten Jahre, für die das Fälligkeitsdatum der Steuererklärung bereits abgelaufen ist. Bei Verheirateten, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, müssen beide Ehegatten das Kriterium der Nichtansässigkeit erfüllen.
Beide Verfahren sind insofern ähnlich, als sie nur von Personen verwendet werden können, die bestätigen, dass ihr Versäumnis nicht auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist. Weitere Bedingungen sind, dass der IRS die betreffende Person in den für das Programm relevanten Jahren noch nicht wegen einer Steuererklärung kontaktiert hat und dass die Person vom IRS nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Beide Verfahren erfordern die Einreichung der folgenden Daten:
Wichtiger Unterschied zwischen den Verfahren:
Bei der Einreichung von Steuererklärungen im Rahmen der Streamlined Procedures im Ausland oder im Inland sind die Steuern und die Zinsen auf die Steuern für jedes Jahr des Zeitraums, der von dem Verfahren abgedeckt wird, in voller Höhe zu entrichten.
Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Programmen liegt in der Bemessung der Strafen:
Streamlined Procedures gibt es schon seit einiger Zeit, und sie können vom IRS jederzeit beendet werden, oder die Bedingungen der Programme und/oder die Kriterien für die Teilnahmeerlaubnis können sich ändern. Genau das war der Fall beim Offshore Voluntary Disclosure Program, das 2018 vom IRS eingestellt wurde.
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