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Das Formular 5471 ist sehr komplex und umfassend. Die Komplexität wurde mit der Verabschiedung des TCJA (Tax Cat and Jobs Act) Ende 2017 gar weiter erhöht.
Viele Abschnitte und Vorschriften der Steuergesetzgebung enthalten verschiedene Konzepte, Definitionen und Regeln, die verwendet werden, um zu bestimmen, wer das Formular einreichen muss, was auf dem Formular zu melden ist und ob sowie welche Einkünfte für eine US-Person steuerpflichtig sind. Das Formular 5471 ist ein Bericht und keine Steuererklärung, obwohl bestimmte Eigentümer Einkünfte der ausländischen Gesellschaft allenfalls in ihren US-Steuererklärungen angeben müssen.
Im Folgenden finden Sie eine allgemein gehaltene Beschreibung des Themas.
Bestimmte US-Personen, die leitende Angestellte, Direktoren oder Aktionäre gewisser ausländischer Unternehmen sind, müssen das Formular 5471 einreichen, um den Meldepflichten bezüglich Unternehmen nachzukommen.
US-Person ist ein US-Bürger oder -Einwohner, Besitzer einer Green Card oder US-Unternehmen, Personengesellschaft, Trust oder ein Nachlass. Bestimmte Nicht-US-Bürger oder Nichtansässige können unter Umständen auch als US-Personen betrachtet werden.
Abhängig von der Beziehung zu einem ausländischen Unternehmen kann eine US-Person in eine oder mehrere "Kategorien von Einreichern" fallen. Derzeit gibt es fünf verschiedene Kategorien.
Je nachdem, welcher Kategorie eine US-Person zugerechnet wird, müssen die folgenden US-Personen möglicherweise das Formular 5471 einreichen, mit einigen Ausnahmen (die Liste stellt die meisten, aber nicht alle Situationen dar, in denen eine Einreichung erforderlich sein kann):
Bei der Entscheidung, ob eine US-Person das Formular 5471 einreichen muss, muss die Beziehung einer Person zu einem Unternehmen oder zu anderen natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, sorgfältig analysiert werden.
Der Umfang an Informationen, die auf dem Formular 5471 erfasst werden müssen, und die mögliche Einbeziehung des Einkommens der Gesellschaft in das steuerpflichtige Einkommen einer US-Person hängen von der Kategorie ab, in die eine Person fällt. Die Steuerklasse wiederum hängt in hohem Masse davon ab, inwieweit die Gesellschaft tatsächlich oder faktisch in ihrem Besitz ist.
Während die Definition tatsächlichen, unmittelbaren Eigentums recht einfach ist, können die Regeln für das faktische Eigentum komplex und kompliziert sein.
Im Allgemeinen gilt eine Person als Eigentümer von Aktien, die sich direkt oder indirekt im Besitz von Familienmitgliedern der Person, einer Kapitalgesellschaft, an der eine US-Person zu 50 % oder mehr beteiligt ist, einer Personengesellschaft, an der eine US-Person beteiligt ist, oder eines Trusts, an dem eine US-Person begünstigt ist, befinden. Es gibt auch Regeln für die Zurechnung des Eigentums von natürlichen Personen an Unternehmen.
Um zu bestimmen, in welche Anmeldekategorie eine US-Person fällt, werden unterschiedliche Eigentumszuordnungsregeln angewendet, die davon abhängen, von welcher Person zu welcher Person die Zuordnung geprüft wird.
US-Personen können verpflichtet sein, das Formular 5471 auch dann einzureichen, wenn sie keinerlei Anteile an einer ausländischen Gesellschaft besitzen, aber mit bestimmten Eigentümern der Gesellschaft verbunden sind. Ein Beispiel für eine solche Situation: Eine US-Person kann als Eigentümer von Aktien einer ausländischen Gesellschaft angesehen werden, die sich zu 100 % im Besitz eines nicht in den USA ansässigen Ehepartners befindet. Veräussert dieser Ehegatte sein Unternehmen, so wird davon ausgegangen, dass der US-Ehegatte über die Aktien der ausländischen Gesellschaft verfügt und das Formular 5471 einreichen muss.
Ein ausländisches Unternehmen ist ein Unternehmen, das ausserhalb der Vereinigten Staaten gegründet oder organisiert wurde und nach dem US-Steuerrecht als Unternehmen eingestuft wird.
Die folgenden Arten von Unternehmen gelten für US-Bundessteuern als Unternehmen:
Ausländische Unternehmen, die keine Per Ce Corporation sind, können für US-Steuerzwecke eine andere Klassifizierung wählen, indem sie das Formular 8832 "Entity Classification Election" einreichen.
Ein berechtigtes Unternehmen kann sich für eine andere Klassifizierung als die Standardklassifizierung für ein neu gegründetes Unternehmen entscheiden oder die aktuelle Klassifizierung des Unternehmens ändern.
Wichtige Anmerkungen
Im Formular 5471 müssen eine ganze Reihe von Informationen angegeben werden, und es ist eines der am schwierigsten zu erstellenden internationalen US-Steuerformulare.
Seit 2018 wurde das Formular einige Male geändert und erheblich erweitert, einschliesslich der Einführung detaillierterer und umfassenderer Tabellen. Der Umfang der offenzulegenden Informationen richtet sich nach der Kategorie des Antragstellers, wobei die Kategorien 4 (control of a corporation) und 5 (US shareholder of a controlled foreign corporation) den strengsten Berichtspflichten unterliegen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über das Unternehmen müssen persönliche Informationen und die Eigentumsverhältnisse aller US-Eigentümer und aller direkten Eigentümer, sowohl in den USA als auch im Ausland, offengelegt werden.
Zusätzlich zu den persönlichen Angaben müssen diverse Tabellen ausgefüllt werden, um Einkommen, Aktiva und Passiva, kumulierte Gewinne, die in verschiedene Kategorien aufgeteilt werden, von der Gesellschaft gezahlte Einkommenssteuern, die ebenfalls in verschiedene Kategorien aufgeteilt werden, Transaktionen der Gesellschaft mit bestimmten verbundenen Parteien und vieles mehr anzugeben. Um die Dinge noch komplizierter zu machen, müssen einige der Tabellen Beträge in US-Dollar unter Verwendung der US-GAAP (allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) darstellen, und für die verschiedenen Tabellen müssen unterschiedliche Wechselkurse verwendet werden.
Trotz der Verpflichtung, eine Vielzahl von Informationen für fast alle Kategorien zu melden, müssen nur die US-Aktionäre der Controlled Foreign Corporation (CFC) das Einkommen der ausländischen Gesellschaft in ihr steuerpflichtiges Einkommen einbeziehen.
US-Aktionär für die Zwecke der Einstufung einer ausländischen Gesellschaft als CFC ist im Allgemeinen eine US-Person, die direkt, indirekt oder faktisch mindestens 10 % der gesamten kombinierten Stimmrechte oder des Wertes der Anteile aller Aktiengattungen einer CFC besitzt.
Eine CFC ist eine ausländische Gesellschaft, bei der die US-Aktionäre mehr als 50 % (direkt, indirekt oder faktisch) der gesamten Stimmrechte oder des Wertes der Aktien aller Aktiengattungen einer CFC besitzen.
Wichtig dabei ist, dass eine US-Person zwar aufgrund der Zurechnung von Aktien einer ausländischen Gesellschaft durch eine verbundene Partei als US-Aktionär angesehen werden kann, dass diese US-Person aber nur mit ihrem Anteil am Einkommen der CFC im Verhältnis zu ihrer direkten oder indirekten Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft besteuert wird. Einkünfte, die dem Teil der CFC zuzurechnen sind, der fiktiv im Besitz der US-Person ist, werden von dieser nicht besteuert.
Es gibt drei wesentliche Arten von Einkünften, die für US-Aktionäre der CFC steuerpflichtig sind: Subpart F Einkommen, Investitionen von Erträgen in US-Eigentum und GILTI (Global Intangible Low-Taxed Income). GILTI ist die neue Art von steuerpflichtigem Einkommen, die durch den TCJA im Jahr 2017 eingeführt wurde.
Es gibt viele Kategorien von Subpart F Einkommen. Die gängigste Kategorie ist das Einkommen der ausländischen Gesellschaft, das wiederum in drei Kategorien unterteilt wird:
Es gibt zahlreiche Ausnahmen und Ausschlüsse vom Subpart F Einkommen, die eine Vielzahl komplexer Anforderungen beinhalten. Eine der häufigsten Ausnahmen ist, dass die Einbeziehung von Einkommen in Subpart F auf die aktuellen E&P (earnings and profits) des CFC beschränkt ist. Das bedeutet, dass die US-Anteilseigner selbst dann, wenn das Unternehmen im Laufe des Jahres Einkünfte nach Subpart F hatte, aber die Gesamt-E&P für dieses Jahr negativ sind, keine Einkünfte aus Subpart F in ihre US-Steuererklärungen für dieses Jahr aufnehmen müssen.
Im Allgemeinen werden US-Aktionäre mit ihrem Anteil an der Ertragssteigerung des CFC besteuert, die in US-Immobilien investiert werden. US-Eigentum bezeichnet jedes materielle Eigentum, das sich in den Vereinigten Staaten befindet, Aktien eines US-Unternehmens, jede Verpflichtung einer US-Person und jedes Recht zur Nutzung eines Patents, Urheberrechts, einer Erfindung, eines Modells, Designs, einer geheimen Formel oder eines Verfahrens in den Vereinigten Staaten, oder andere ähnliche Rechte, die von der CFC erworben oder entwickelt werden.
Ein Darlehen des CFC an seine US-Aktionäre ist eine Verpflichtung einer US-Person und kann zu einer Investition von Erträgen in US-Vermögenseinkommen führen, die möglicherweise in das steuerpflichtige US-Einkommen der US-Aktionäre aufgenommen werden müssen.
Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI) wurde Ende 2017 von TCJA eingeführt und beendete im Grunde die Stundung der US-Steuerpflicht auf Einkünfte von ausländisch kontrollierten Unternehmen, die die US-Aktionäre zuvor genossen hatten. Vor dem TCJA-Erlass wurden die Erträge von CFC nur bei der Ausschüttung oder in Form von Subpart F oder der Einbeziehung von Investitionen in US-Immobilieneinkommen an die Anteilseigner besteuert. Unter dem neuen Regime gemäss GILTI wird das von einem CFC erzielte Einkommen gegenüber US-Aktionären jährlich besteuert, auch wenn es nicht ausgeschüttet wird.
Die Berechnung von GILTI ist relativ komplex. In einem sehr allgemeinen Sinne wird sie als das Nettoeinkommen des CFC bestimmt, das um einige andere Arten von steuerpflichtigem Einkommen reduziert wird, wie zum Beispiel das Einkommen aus Subpart F, wobei das Ergebnis weiter um 10 % von qualifizierten materiellen Vermögenswerten, die von der CFC gehalten werden, und durch bestimmte Zinsaufwendungen reduziert wird.
GILTI ist in der Steuererklärung des Aktionärs enthalten und wird zu den üblichen Einkommenssätzen besteuert.
Der CFC-Anteilseigner, bei dem es sich um eine US C-Corporation handelt, kann das anrechenbare Einkommen um 50 % von GILTI verringern, um eine steuerpflichtige GILTI-Einbeziehung zu erreichen, und kann eine ausländische Steuergutschrift für von der CFC gezahlte ausländische Steuern beantragen.
Einzelaktionäre können keine ausländische Steuergutschrift für die von der CFC gezahlten ausländischen Steuern beantragen, um ihre persönliche US-Einkommensteuer zu reduzieren. Deshalb können die Gesamtsteuerkosten sowohl auf Unternehmens- als auch auf persönlicher Ebene für Einzelaktionäre des CFC beträchtlich sein.
Das Formular 5471 wird als Teil der US-Steuererklärung bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung eingereicht, einschliesslich Verlängerungen.
Strafen für das Versäumnis, das Formular 5471 rechtzeitig einzureichen, oder für das Einreichen eines unvollständigen oder falschen Formulars oder für das Nichteinreichen des Formulars beginnen bei 10.000 USD pro Formular und Jahr.
Darüber hinaus können zusätzliche Strafen in Höhe von bis zu 50.000 USD verhängt werden, wenn das Formular 5471 weiterhin nicht eingereicht wird, nachdem der IRS eine Mitteilung über das Versäumnis gesendet hat.
Aufgrund seiner Komplexität und technischen Natur wird dringend empfohlen, das Formular 5471 von erfahrenen Steuerexperten erstellen zu lassen. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung
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